Nach der Realisierung eines Neubaus neigen viele Bauherren und Eigentümer dazu, das Thema „Erneuerung“ für lange Zeit abzuhaken. Doch gerade im Laufe der Zeit, insbesondere nach etwa 25 bis 30 Jahren, zeigt sich, dass verschiedene Bauteile einer Liegenschaft nach einer baulichen Erneuerung verlangen. Damit der Wert Ihrer Immobilie langfristig erhalten bleibt, ist es entscheidend, einen klaren Überblick über zukünftige Investitionsbedarfe zu haben.

Erstellen eines detaillierten Sanierungskonzepts

Um die künftig anfallenden Kosten effizient planen zu können, ist ein detailliertes Sanierungskonzept unerlässlich. Dieses Konzept legt dar, in welchen Bereichen Ihre Immobilie sowohl hinsichtlich der Gebäudehülle als auch in der Haustechnik Verbesserungspotential bietet. Ein zentraler Aspekt dabei sind die sogenannten Energiekennzahlen. Diese Kennzahlen helfen, die energetische Gesamtbewertung des Gebäudes vorzunehmen.

Analyse der Gebäudehülle und Haustechnik

Die Gebäudehülle sowie die einzelnen Bauteile wie Außenwände, Dächer, Fenster und Böden sollten sorgfältig untersucht werden, um Schwachstellen und Transmissionsverluste zu identifizieren. Hierbei kann auch die Haustechnik nicht außer Acht gelassen werden: Eine Überprüfung, ob alternative Energieträger, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe mit Erdwärmesonden, wirtschaftlich und effizient sind, kann ebenfalls sinnvoll sein.

Kostenschätzung und Investitionsentscheidungen

Eine grobe Kostenschätzung dient als wichtige Entscheidungsgrundlage. Insbesondere bei Renditeobjekten ist es wichtig zu wissen, in welchem Verhältnis die mutmaßlichen Kosteneinsparungen zu den Gesamtkosten stehen. Viele Eigentümer sind oft überrascht, wie hoch der Sanierungsbedarf tatsächlich ist, wenn sie alle energetisch möglichen Maßnahmen in Betracht ziehen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema der Erneuerungen auseinanderzusetzen.

Fördermöglichkeiten und steuerliche Absetzbarkeit

Unabhängig davon, ob Sie die empfohlenen Sanierungsvorschläge letztlich umsetzen, besteht die Möglichkeit, Fördergelder für Ihr Sanierungskonzept bei der zuständigen Energiefachstelle zu beantragen. Je nach Kanton können die entsprechenden Aufwendungen auch steuerlich absetzbar sein, was einen zusätzlichen Anreiz zur frühzeitigen Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen bietet.