Nebenkosten sind die tatsächlichen Auslagen des Vermieters für Leistungen, die direkt mit der Nutzung der Mietwohnung oder des Hauses verbunden sind. Für mehr Kostentransparenz wird heutzutage die Heiz- und Nebenkostenabrechnung bei den meisten Liegenschaften nach tatsächlichem Aufwand erstellt.

Mietvertrag als Grundlage der Abrechnung

Der Mietvertrag bildet die Grundlage für eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle abrechnungsfähigen Kosten sollten klar und detailliert im Vertrag aufgelistet sein. Je übersichtlicher die einzelnen Posten aufgelistet sind, desto weniger Spielraum bleibt für Missverständnisse oder Diskussionen. Eine transparente Aufstellung schafft Vertrauen und minimiert potenzielle Unstimmigkeiten.

Rückstellungen für Wartungskosten

Ein häufig vernachlässigter Aspekt ist die Bildung von Rückstellungen für periodische Wartungen, etwa für Tankrevisionen oder Boilerentkalkungen. Anstatt die vollen Kosten einer solchen Maßnahme in einem einzigen Abrechnungszeitraum anzusetzen, lohnt es sich, jährlich kleinere Beträge zurückzustellen. So verteilen sich die Kosten gleichmäßig über die Jahre und belasten die Mietparteien nicht plötzlich mit hohen Einmalkosten.

Einheitliche Abrechnung innerhalb derselben Liegenschaft

Innerhalb einer Liegenschaft ist es ratsam, die Heiz- und Nebenkostenabrechnung für alle Einheiten einheitlich zu definieren. Eine gleichmäßige Kostenverteilung sorgt für mehr Fairness und Transparenz und schützt vor Missverständnissen. Bei neuen Mietverträgen sollte zudem geprüft werden, ob die Akontozahlungen für Heiz- und Nebenkosten an aktuelle Kostenverhältnisse angepasst werden müssen.

Transparente und nachvollziehbare Abrechnung

Für Mieter ist eine gut nachvollziehbare Abrechnung entscheidend, um Vertrauen in die Abrechnungen des Vermieters zu haben. Viele Unklarheiten lassen sich durch eine detaillierte Aufstellung der Nebenkosten vermeiden. Kommen doch einmal Fragen auf, ist ein persönliches Gespräch meist der beste Weg, um eine Einigung zu finden und Unsicherheiten auszuräumen.

Einwände zur Nebenkostenabrechnung

Der Mieter hat die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung schriftlich Einspruch einzulegen. Erfolgt keine Reaktion, gilt die Abrechnung als genehmigt. In Ausnahmefällen, etwa bei einem vorzeitigen Auszug, könnte der Mieter eine gesonderte Abrechnung wünschen. Es ist jedoch üblich, dass der Mietvertrag keine unterjährige Abrechnung vorsieht, wie beispielsweise in den „Allgemeinen Bestimmungen“ des SVIT Ostschweiz festgelegt.

Eine transparente und gut dokumentierte Nebenkostenabrechnung bietet sowohl Vermietern als auch Mietern die Sicherheit, dass die Abrechnung fair und nachprüfbar erfolgt. Eine gute Basis für ein vertrauensvolles Mietverhältnis!