Mit Beginn der Vegetationsperiode erwachen Bäume und Sträucher zu neuem Leben – doch was für Gartenliebhaber ein Grund zur Freude ist, kann für Nachbarn zum Ärgernis werden. Überhängende Äste oder Schattenwurf können Konflikte hervorrufen, wenn Pflanzen über Grundstücksgrenzen hinauswachsen oder Sonnenlicht entziehen. Hier einige wichtige rechtliche Aspekte, die helfen, den Garten nachbarfreundlich zu gestalten.

Überhängende Äste: Rechte und Pflichten

Ein zentraler Punkt sind Äste, die über die Grundstücksgrenze ragen. Wenn diese Schäden verursachen, darf der Nachbar die überragenden Äste abschneiden, sollte der Baumeigentümer sie nach Aufforderung nicht in angemessener Frist zurückschneiden. Dieses Recht schützt den Nachbarn vor unkontrolliertem Überwuchs und etwaigen Schäden, allerdings gilt immer: Zuerst das Gespräch suchen, bevor Maßnahmen ergriffen werden.

Abstandsvorschriften: Zier- und hochstämmige Bäume

Ein weiterer Streitpunkt kann die Höhe von Bäumen und deren Abstand zur Grundstücksgrenze sein. Hier kommt das kantonale Recht ins Spiel, wie zum Beispiel im Kanton St. Gallen. Zierbäume, die weiter als 1,5 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sind, haben keine Höhenbeschränkung. Hochstämmige Bäume hingegen benötigen einen Grenzabstand von 6 Metern. Doch wann gilt ein Baum als hochstämmig?

Laut dem St. Galler Einführungsgesetz zum ZGB gelten Bäume nur dann als Zierbäume, wenn sie durch fachgerechten Schnitt klein gehalten werden können, ohne verstümmelt zu werden. Entspricht die Größe des Baumes diesen Voraussetzungen nicht, zählt er zu den hochstämmigen Bäumen – und muss demnach weiter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen.

Die Neubepflanzung: Abstände beachten und Konflikten vorbeugen

Beim Anpflanzen neuer Bäume und Hecken sollten Sie sich stets an die gesetzlichen Mindestabstände halten, um Konflikte zu vermeiden. Erfahren Sie vorab die genauen Vorschriften in Ihrem Kanton, da sie variieren können. Möchten Sie dennoch eine Pflanze nahe an der Grundstücksgrenze setzen, kann ein offenes Gespräch mit dem Nachbarn hilfreich sein.

Eine Lösung zur dauerhaften Sicherung solcher Pflanzungen ist das sogenannte „Näherpflanzungsrecht“. Diese Dienstbarkeit kann mit Zustimmung des Nachbarn im Grundbuch eingetragen werden und erlaubt es Ihnen, auch Grenzabstände zu unterschreiten, ohne dass es später zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

Fazit: Gute Planung und Nachbarschaftskommunikation

Mit der richtigen Planung und einem guten Austausch mit dem Nachbarn lassen sich viele potenzielle Konflikte vermeiden. Bevor Sie also neue Bäume oder Hecken pflanzen, informieren Sie sich über die Vorschriften in Ihrer Region und sprechen Sie mögliche Ausnahmen mit dem Nachbarn ab. So können Sie Ihren Garten nach eigenen Vorstellungen gestalten und dabei das nachbarschaftliche Verhältnis harmonisch bewahren.