Key Facts
  • Ein Verkauf erfordert grundsätzlich die Zustimmung aller Mitglieder der Erbengemeinschaft.
  • Für die Grundstückgewinnsteuer ist meist der ursprüngliche Erwerbszeitpunkt massgebend.
  • Eine unabhängige Bewertung schafft eine gemeinsame Verhandlungsbasis.

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen ist selten nur eine finanzielle Angelegenheit – oft hängen persönliche Erinnerungen daran, und häufig sind mehrere Erb:innen gemeinsam beteiligt. Ein strukturiertes Vorgehen hilft, den Prozess sachlich und fair zu gestalten.

Erst die Erbengemeinschaft regeln

Solange die Erbteilung nicht abgeschlossen ist, gehört eine geerbte Immobilie allen Erb:innen gemeinsam als sogenannte Erbengemeinschaft. Für einen Verkauf braucht es grundsätzlich die Zustimmung aller Beteiligten – ein einzelner Erbe kann die Liegenschaft nicht allein veräussern. Bei unterschiedlichen Vorstellungen empfiehlt sich frühzeitig eine offene Aussprache, allenfalls unterstützt durch eine Mediation oder eine neutrale Erbschaftsberatung.

Wertermittlung als gemeinsame Basis

Eine unabhängige Immobilienbewertung schafft eine sachliche Grundlage, auf die sich alle Erb:innen berufen können, und beugt Streitigkeiten über den «richtigen» Preis vor. Gerade bei emotional aufgeladenen Situationen ist eine neutrale, marktbasierte Einschätzung durch eine Fachperson von aussen oft hilfreicher als interne Diskussionen.

Steuerliche Aspekte beim Erbfall

  • Erbschaftssteuer: fällt in vielen Kantonen für direkte Nachkommen nicht oder nur reduziert an, für andere Erb:innen teils deutlich höher
  • Grundstückgewinnsteuer beim späteren Verkauf: massgebend ist meist der Erwerbszeitpunkt der Erblasserin bzw. des Erblassers, nicht der Erbfall selbst
  • Vermögenssteuer bis zum Verkauf: die Immobilie bleibt bis zur Erbteilung steuerlich der Erbengemeinschaft zugeordnet

Renovieren oder im aktuellen Zustand verkaufen?

Bei älteren, geerbten Liegenschaften stellt sich häufig die Frage, ob sich Renovationen vor dem Verkauf lohnen. In den meisten Fällen ist ein Verkauf im bestehenden Zustand mit transparenter Kommunikation an potenzielle Käufer:innen die pragmatischere Lösung, da grössere Investitionen selten im gleichen Umfang durch einen höheren Verkaufspreis kompensiert werden. Eine unabhängige Einschätzung hilft, den wirtschaftlich sinnvollsten Weg zu finden.

Auszahlung der Erb:innen organisieren

Wird die Immobilie verkauft, wird der Erlös nach Abzug von Schulden, Steuern und Verkaufskosten gemäss den Erbquoten unter den Erb:innen aufgeteilt. Möchte hingegen eine Person die Immobilie behalten und die übrigen Erb:innen auszahlen, braucht es eine unabhängige Bewertung als Grundlage für den Auszahlungsbetrag sowie in der Regel eine neue Finanzierung.

Fazit

Der Verkauf eines geerbten Hauses gelingt am reibungslosesten mit einer klaren Regelung innerhalb der Erbengemeinschaft, einer neutralen Wertermittlung und frühzeitiger steuerlicher Abklärung. Eine erfahrene Begleitung von aussen entlastet dabei oft nicht nur organisatorisch, sondern auch emotional.

Ähnliche Beiträge

Privacy Preference Center