Key Facts
  • Der Grundbuchauszug zeigt Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte.
  • Dienstbarkeiten wie Weg- oder Leitungsrechte können Nutzung und Wert beeinflussen.
  • Öffentlich-rechtliche Beschränkungen sind teils zusätzlich beim Bauamt zu erfragen.

Der Grundbuchauszug gehört zu den wichtigsten Dokumenten beim Immobilienkauf. Er zeigt auf einen Blick, wem eine Liegenschaft gehört, welche Belastungen darauf lasten und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Wer die einzelnen Abschnitte zu lesen weiss, kann viele Risiken frühzeitig erkennen.

Der Aufbau eines Grundbuchauszugs

  • Hauptbuchblatt: Grundstücksbezeichnung, Fläche, Lage und Grundeigentümerschaft
  • Eigentumsverhältnisse: Angaben zu Allein-, Mit- oder Gesamteigentum
  • Dienstbarkeiten und Grundlasten: z. B. Wegrechte, Baurechte oder Näherbaurechte
  • Grundpfandrechte: bestehende Hypotheken und Schuldbriefe als Sicherheiten für Bankdarlehen
  • Anmerkungen: z. B. öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen

Dienstbarkeiten richtig einschätzen

Dienstbarkeiten räumen Dritten bestimmte Rechte an einem Grundstück ein, etwa ein Wegrecht für die Nachbarschaft oder ein Leitungsrecht für Versorgungsunternehmen. Solche Einträge sind nicht per se problematisch, können aber die Nutzung oder den späteren Wiederverkaufswert einschränken. Ein genaues Verständnis der jeweiligen Dienstbarkeit lohnt sich, insbesondere wenn eine spätere Erweiterung oder Umnutzung des Grundstücks geplant ist.

Grundpfandrechte verstehen

Grundpfandrechte, meist in Form von Schuldbriefen, dienen Banken als Sicherheit für die Hypothek. Beim Kauf einer Immobilie ist es wichtig zu prüfen, ob und in welcher Höhe solche Belastungen bestehen, da diese beim Eigentumsübergang gelöscht oder auf die neue Eigentümerschaft übertragen werden müssen. Der Notar oder die Notarin klärt diesen Punkt im Rahmen der Beurkundung, ein eigenständiges Verständnis erleichtert jedoch das Gespräch.

Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen

Neben privatrechtlichen Einträgen können auch öffentlich-rechtliche Beschränkungen bestehen, etwa Bauzonenvorschriften, Gewässerabstandslinien oder Vorschriften des Denkmalschutzes. Diese Informationen sind teilweise nicht direkt im Grundbuchauszug ersichtlich, sondern müssen zusätzlich beim zuständigen Bauamt der Gemeinde erfragt werden.

Wie Sie einen Grundbuchauszug erhalten

In den meisten Kantonen kann ein aktueller Grundbuchauszug gegen eine Gebühr beim zuständigen Grundbuchamt bestellt werden, teilweise auch online. Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann – etwa als ernsthafte Kaufinteressentin oder ernsthafter Kaufinteressent – erhält in der Regel unkompliziert Einsicht.

Fazit

Ein sorgfältiges Studium des Grundbuchauszugs gehört zur Grundlagenarbeit jedes Immobilienkaufs. Wer Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte und Anmerkungen richtig einordnen kann, verhandelt informierter und vermeidet unangenehme Überraschungen nach dem Kauf.

Ähnliche Beiträge

Privacy Preference Center