Key Facts
- Kaufnebenkosten liegen üblicherweise bei 3 bis 5 Prozent des Kaufpreises.
- Sie bestehen hauptsächlich aus Notariatsgebühren, Grundbuchgebühren und Handänderungssteuer.
- Die Handänderungssteuer wird je nach Kanton unterschiedlich aufgeteilt.
Der Kaufpreis einer Immobilie ist nur ein Teil der Rechnung. Wer ein Eigenheim erwirbt, muss zusätzlich mit Kaufnebenkosten von rund 3 bis 5 Prozent des Kaufpreises rechnen. Diese Kosten müssen vollständig aus Eigenmitteln beglichen werden – die Hypothek deckt sie nicht ab. Wer sie frühzeitig einplant, vermeidet böse Überraschungen kurz vor der Beurkundung.
Notariatskosten und öffentliche Beurkundung
Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss in der Schweiz öffentlich beurkundet werden. Die Gebühren dafür richten sich nach dem Kaufpreis und variieren je nach Kanton. In den meisten Ostschweizer Kantonen bewegen sich die Notariatskosten in einer Bandbreite von 0,5 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises.
Grundbuchgebühren
Für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch fällt eine separate Gebühr an. Sie deckt die administrative Bearbeitung durch das zuständige Grundbuchamt und liegt üblicherweise im Bereich von 0,1 bis 0,3 Prozent des Kaufpreises.
Handänderungssteuer
Die Handänderungssteuer wird beim Eigentumswechsel einer Liegenschaft fällig und ist kantonal unterschiedlich geregelt. In einigen Kantonen wird sie hälftig zwischen Käuferschaft und Verkäuferschaft aufgeteilt, in anderen trägt sie vollständig die kaufende Partei – die genaue Regelung sollte im Kaufvertrag klar festgehalten werden. Die Höhe bewegt sich je nach Kanton meist zwischen 1 und 3 Prozent des Kaufpreises.
Weitere mögliche Kosten
- Gebühren für einen Grundbuchauszug und allfällige Vorabklärungen
- Kosten für eine unabhängige Bauschadenanalyse oder einen Bauingenieur bei älteren Liegenschaften
- Kapitalauszahlungssteuer bei Vorbezug von Vorsorgegeldern
- Versicherungen: Gebäudeversicherung ab Eigentumsübergang, allenfalls Hausratversicherung
Warum eine kantonale Abklärung sich lohnt
Da Notariatsgebühren und Handänderungssteuer kantonal geregelt sind, unterscheiden sich die effektiven Kosten je nachdem, ob Sie in St. Gallen, im Thurgau, in Appenzell Ausserrhoden oder im Rheintal kaufen, teilweise deutlich. Eine frühzeitige Anfrage beim zuständigen Notariat oder Grundbuchamt gibt Klarheit über die tatsächlich anfallenden Beträge und verhindert, dass das Eigenkapital am Ende knapper ausfällt als geplant.
Fazit
Kaufnebenkosten werden bei der Budgetplanung häufig unterschätzt. Wer von Beginn an mit einem realistischen Puffer von 3 bis 5 Prozent des Kaufpreises rechnet, geht entspannter in den Kaufprozess und vermeidet Finanzierungslücken kurz vor dem Notartermin.
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