Key Facts
- Grenzabstände für Bäume und Hecken sind kantonal unterschiedlich geregelt.
- Ein Näherpflanzungsrecht kann als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden.
- Ein frühzeitiges Gespräch mit der Nachbarschaft verhindert die meisten Konflikte rund um Bepflanzung.
Bäume, Hecken und Sträucher verschönern den Garten und schaffen Privatsphäre. Wachsen Pflanzen jedoch über die Grundstücksgrenze hinaus oder werfen viel Schatten auf das Nachbargrundstück, kann dies zu Konflikten führen.
Überhängende Äste und Wurzeln
Ragen Äste oder Wurzeln auf das Nachbargrundstück und beeinträchtigen dessen Nutzung, sollte zunächst das Gespräch mit der Eigentümerschaft gesucht werden. Werden Pflanzen trotz Aufforderung nicht zurückgeschnitten, kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Beseitigungsanspruch bestehen – massgebend sind das ZGB sowie das jeweilige kantonale Recht.
Grenzabstände kantonal unterschiedlich geregelt
Wie nahe Bäume, Hecken oder Sträucher an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden dürfen, ist kantonal unterschiedlich geregelt. Hochstämmige Bäume benötigen in der Regel einen deutlich grösseren Grenzabstand als kleinere Zierbäume oder Sträucher; ob ein Baum als hochstämmig gilt, richtet sich nach den jeweiligen kantonalen Vorschriften.
Neubepflanzung sorgfältig planen
- Kantonale Vorschriften vor der Pflanzung prüfen
- Zu erwartenden Wuchs der Pflanzen berücksichtigen
- Ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten
- Bei Unsicherheiten frühzeitig das Gespräch mit den Nachbarn suchen
Näherpflanzungsrecht als Vereinbarung
Soll eine Hecke oder ein Baum näher an der Grundstücksgrenze gepflanzt werden, kann mit der Nachbarschaft eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden. Ein solches Näherpflanzungsrecht lässt sich als Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen und schafft langfristige Rechtssicherheit für beide Parteien.
Fazit
Wer Grenzabstände beachtet und frühzeitig das Gespräch mit der Nachbarschaft sucht, kann die meisten Konflikte rund um Bäume und Hecken vermeiden. Eine vorausschauende Planung erspart später aufwendige Rückschnitte oder rechtliche Auseinandersetzungen.
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