Ein Generalunternehmer (GU) bietet Ihnen ein Grundstück an, unter der Bedingung, dass er das Einfamilienhaus für Sie schlüsselfertig baut. Dafür ist ein Generalunternehmer-Vertrag (GU-Vertrag) erforderlich, der einige Vorzüge und potenzielle Nachteile mit sich bringt.

Die Vorteile eines GU-Vertrags

Der GU-Vertrag garantiert Ihnen als Bauherrn, dass die im Vertrag definierten Leistungen zum vereinbarten Kaufpreis erbracht werden. Das bedeutet, dass Sie die ausgeführten Arbeiten nicht direkt mit jedem Handwerker abrechnen müssen, sondern dies zentral über den GU erfolgt. Der gesamte Bauprozess wird dadurch erheblich vereinfacht, da der GU für die Planung und Ausführung verantwortlich ist und als alleiniger Ansprechpartner dient.

Risiken und das Bauhandwerkerpfandrecht

Ein GU-Vertrag hat jedoch auch Risiken, insbesondere im Hinblick auf das sogenannte Bauhandwerkerpfandrecht. Selbst wenn Sie als Bauherr alle Zahlungen an den GU fristgerecht leisten, besteht keine Garantie, dass dieser die Subunternehmen und Handwerker ebenfalls pünktlich bezahlt. Falls der GU seine Verpflichtungen gegenüber den Handwerkern oder Subunternehmern nicht erfüllt, haben diese das Recht, ihre ausstehenden Forderungen durch ein Bauhandwerkerpfandrecht auf Ihrer Immobilie abzusichern.

Dieses Pfandrecht kann von sämtlichen am Bauprojekt beteiligten Unternehmern und Handwerkern eingefordert werden, falls Zahlungen ausstehen, wodurch für Sie als Grundeigentümer das Risiko von Zusatzkosten und rechtlichen Komplikationen entsteht.

Schutzmaßnahmen für Bauherren

Um als Bauherr gut abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, die Schlusszahlung erst nach Ablauf der Frist zur Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts zu leisten. Seit einer Gesetzesänderung beträgt diese Frist vier Monate. Das bedeutet, dass Handwerker und Subunternehmer innerhalb dieser Frist nach Fertigstellung ihrer Arbeiten das Pfandrecht eintragen lassen können, wenn sie nicht vollständig bezahlt wurden.

Es reicht jedoch nicht aus, wenn der Handwerker das Pfandrecht innerhalb der Frist beim Gericht geltend macht; die tatsächliche Eintragung im Grundbuch muss ebenfalls innerhalb dieser vier Monate erfolgen. Andernfalls verliert der Anspruch auf Eintragung seine Gültigkeit.

Zusammenfassung: Sicher bauen mit Weitsicht

Ein GU-Vertrag kann viele Vorteile für Bauherren bieten, doch ist es ratsam, sich über das Bauhandwerkerpfandrecht im Klaren zu sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Die Koordination der Schlusszahlung nach Ablauf der Eintragungsfrist bietet Ihnen als Bauherr Sicherheit, dass keine offenen Forderungen auf Ihre Immobilie lasten. Eine gute Beratung und eine strategische Planung können Ihnen helfen, Risiken zu minimieren und das Bauprojekt reibungslos abzuschließen.